Bedingungen und Konditionen

1. GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS
Die Autoren dieser Website und jeder verlinkten Website (zusammen diese "Website"), Spraying Systems Co., ihre Abteilungen und/oder Tochtergesellschaften oder der Host dieser Website (zusammen "Spraying Systems") verfügen nicht über spezifische Informationen darüber, wie die auf dieser Website verkauften oder beschriebenen Produkte verwendet werden, und kennen nicht die Einzelheiten der Verpackung, Handhabung oder Verfahren, die in Verbindung mit einem bestimmten auf dieser Website verkauften oder beschriebenen Produkt verwendet werden können. Ungeachtet etwaiger Vorschläge oder Empfehlungen, die Spraying Systems oder ein anderer Hersteller der hier beworbenen Produkte gegeben hat, werden auf dieser Website keine Garantien gegeben in Bezug auf: (a) die Verwendung oder Anwendung der auf dieser Website enthaltenen Informationen; (b) die ordnungsgemäße Verwendung eines hier verkauften oder beschriebenen Produkts; oder (c) die Eignung eines hier verkauften oder beschriebenen Produkts für einen bestimmten Zweck, der von einem Besucher oder Benutzer dieser Website ("Benutzer") verfolgt wird. Auf keinen Fall sollte man sich bei der Auswahl von Waren, die für den vom Benutzer beabsichtigten besonderen Verwendungszweck geeignet sind, auf diese Website verlassen.

Spraying Systems weist darauf hin, dass alle von Spraying Systems beim Verkauf oder bei der Werbung für die Produkte gemachten Angaben keine Garantie für die Eignung des Produkts für einen bestimmten Zweck darstellen. Alle derartigen Aussagen oder Beschreibungen dienen lediglich der Information und werden nicht als Garantie für die Eignung für einen bestimmten Zweck abgegeben oder gewährt. Der Benutzer ist allein dafür verantwortlich, die Eignung jedes hier verkauften oder beschriebenen Produkts für die jeweilige(n) Verwendung(en) zu bestimmen. Jegliche Falschangaben, Fehler oder Auslassungen von Spraying Systems in der Werbung für die Produkte begründen keine Haftung von Spraying Systems. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Benutzers, die Richtigkeit aller Werbeaussagen zu überprüfen. Spraying Systems übernimmt keine Verantwortung für die Einhaltung von Gesetzen, Regeln, Verordnungen oder Vorschriften auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene.

SPRAYING SYSTEMS SCHLIESST JEGLICHE STILLSCHWEIGENDEN ODER AUSDRÜCKLICHEN GARANTIEN AUS, EINSCHLIESSLICH DER GARANTIE DER EIGNUNG UND HANDELSÜBLICHKEIT, AUSSER WIE OBEN BESTIMMT. IN KEINEM FALL IST SPRAYING SYSTEMS HAFTBAR FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE WEGEN. ENTGANGENE GEWINNE, BEILÄUFIG ENTSTANDENE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DER HERSTELLUNG, DEM VERKAUF, DER LIEFERUNG ODER DER NUTZUNG EINES AUF DIESER WEBSITE BESCHRIEBENEN PRODUKTS ERGEBEN, SELBST WENN SPRAYING SYSTEMS AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. DIE HAFTUNG VON SPRAYING SYSTEMS IST IN ALLEN FÄLLEN AUF DEN FÜR EIN PRODUKT BEZAHLTEN KAUFPREIS BEGRENZT UND DARF DIESEN NICHT ÜBERSCHREITEN.

Sofern nicht ausdrücklich angegeben, bedeutet die Erwähnung von Markennamen, kommerziellen Produkten oder Organisationen, einschließlich Links zu Websites, die nicht unter der Kontrolle von Spraying Systems stehen, keine Billigung durch Spraying Systems.

2. QUALITÄTSSICHERUNG
Spraying Systems ist nicht verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die auf dieser Website beschriebenen oder verkauften Waren oder die auf dieser Website enthaltenen Informationen den speziellen Qualitätssicherungsspezifikationen des Anwenders und/oder anderen speziellen Anforderungen des Anwenders entsprechen, es sei denn, diese Spezifikationen und/oder anderen Anforderungen sind ausdrücklich in der Bestellung des Anwenders enthalten und werden von Spraying Systems ausdrücklich akzeptiert. Für den Fall, dass die von Spraying Systems in diesem Zusammenhang gelieferte Ware für eine Endanwendung eingesetzt wird, ohne dass die entsprechende Spezifikation und/oder sonstige Anforderung in der Bestellung des Anwenders festgelegt und von Spraying Systems ausdrücklich akzeptiert wurde, hält der Anwender Spraying Systems schadlos und stellt Spraying Systems von sämtlichen Schäden oder Schadensersatzansprüchen frei, die von einer Person aufgrund von tödlichen oder nicht tödlichen Verletzungen einer Person oder aufgrund von Schäden am Eigentum einer Person infolge einer solchen Anwendung geltend gemacht werden.

3. TECHNISCHE UNTERSTÜTZUNG
Sofern von Spraying Systems nicht ausdrücklich anders angegeben: (a) ist jede technische Beratung durch Spraying Systems in Bezug auf die Verwendung der dem Benutzer gelieferten Waren kostenlos, (b) übernimmt Spraying Systems keine Verpflichtung oder Haftung für eine solche Beratung oder für Ergebnisse, die sich aus der Anwendung einer solchen Beratung ergeben, und (c) trägt der Benutzer die alleinige Verantwortung für die Auswahl und Spezifikation der Waren, die für die Endanwendung dieser Waren geeignet sind.


Verkaufsbedingungen und Konditionen

  1. Geltungsbereich und Definitionen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ein wesentlicher Bestandteil dieses Angebotsdokuments. Die Definition der verwendeten Begriffe, die Auslegung dieses Angebots und die Rechte der Vertragsparteien unterliegen dem Einheitlichen Handelsgesetzbuch des Staates Illinois und werden durch dieses geregelt. "Verkäufer" bedeutet Fluid Air, ein Geschäftsbereich von Spraying Systems Co. "Käufer" bedeutet die Person, Firma oder Gesellschaft, an die dieses Angebot gerichtet ist; und "Ausrüstung" bedeutet die in diesem Angebot beschriebenen Artikel, Materialien, Lieferungen, Zeichnungen, Daten, Computersoftwareprogramme und/oder alle anderen Gegenstände oder Dienstleistungen; und "Partei" und "Parteien" bedeuten Verkäufer und Käufer, einzeln und/oder gemeinsam. Überschriften dienen nur der Übersichtlichkeit und sind nicht Teil dieses Angebots.
  2. Allgemeines. Dieses Angebot, dessen integraler Bestandteil diese Geschäftsbedingungen sind, ersetzt alle früheren Dokumente und Vereinbarungen oder Absprachen sowie alle späteren Schriftstücke des Verkäufers, enthält die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien und seine Bedingungen können nicht durch eine Bestellung des Käufers, einen Geschäftsgang, eine Leistung des Verkäufers oder auf andere Weise geändert, erläutert oder aufgehoben werden, es sei denn, sie wurden von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter des Verkäufers schriftlich genehmigt. Jede hierin enthaltene Bezugnahme auf die Spezifikationen oder die Bestellung des Käufers dient ausschließlich der Beschreibung der zu liefernden Waren oder der zu erbringenden Dienstleistungen, und keine der darin enthaltenen Bestimmungen ist für den Verkäufer verbindlich, es sei denn, ein ordnungsgemäß bevollmächtigter Vertreter des Verkäufers hat dem schriftlich zugestimmt. Sollte eine Bestimmung dieses Angebots von einem zuständigen Gericht für nicht durchsetzbar befunden werden, so gilt sie als nichtig, wobei der Rest des Dokuments in vollem Umfang in Kraft bleibt.
  3. Nicht-Abwerbung. Der Käufer verpflichtet sich, keine Mitarbeiter des Verkäufers abzuwerben, keine Mitarbeiter des Verkäufers zur Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses aufzufordern und keine Mitarbeiter des Verkäufers in ein Arbeitsverhältnis mit dem Käufer oder einem anderen Unternehmen, einer anderen Person oder einer anderen Einrichtung zu übernehmen.
  4. Lieferung. Die Lieferung der Ausrüstung erfolgt F.O.B. an das Werk des Verkäufers oder an die Werke der Verkäufer.
  5. BESCHRÄNKTE GARANTIEN FÜR DEN URSPRÜNGLICHEN KÄUFER
    1. Eingeschränkte Garantie. Der Verkäufer garantiert, dass alle von ihm hergestellten Geräte alle ausdrücklich garantierten Leistungsmerkmale erfüllen, wie im Angebot angegeben. Alle Leistungsmerkmale, die in diesem Angebot nicht ausdrücklich garantiert sind, werden erwartet, aber nicht garantiert.
    2. Eingeschränkte OSHA-Garantie. Der Verkäufer garantiert, dass die von ihm selbst hergestellten Geräte bei ihrer Auslieferung dem US-Arbeitsschutzgesetz (Occupational Safety and Health Act) und allen zum Datum dieses Angebots geltenden Änderungen und Verordnungen entsprechen; der Verkäufer garantiert jedoch nicht die Einhaltung dieser Bestimmungen im Hinblick auf die Endnutzung der Geräte durch den Käufer, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Geräuschpegel der Geräte im Betrieb, da dieser Geräuschpegel von der Umgebung, in der die Geräte eingesetzt werden, beeinflusst wird und davon abhängt.
    3. Eingeschränkte Garantie für Geräte, die nicht vom Verkäufer hergestellt wurden. Für Geräte, Teile und Zubehör anderer Hersteller, die vom Verkäufer geliefert werden, gilt nur die Garantie des Originalherstellers gegenüber dem Verkäufer, sofern vorhanden.
  6. Beschränkung der Haftung und des Schadensersatzes des Verkäufers und Einleitung von Maßnahmen
    1. Die Verpflichtung des Verkäufers und der einzige und ausschließliche Rechtsbehelf des Käufers bei Verletzung einer in diesem Angebot enthaltenen Garantie beschränkt sich auf die Reparatur oder den Ersatz von Geräten oder Teilen oder die Erstattung des Kaufpreises nach alleinigem Ermessen des Verkäufers. Alle Arbeits- und Transportkosten gehen zu Lasten des Käufers.
    2. Der Käufer trägt alle Transportkosten im Zusammenhang mit der Rückgabe oder dem Austausch von Geräten oder Teilen gemäß den Garantien in diesem Angebot.
    3. Ungeachtet des Vorstehenden werden alle Garantien des Verkäufers im vorstehenden Abschnitt 5 ungültig, und der Verkäufer ist nicht verpflichtet, im Falle von Reparaturen oder Änderungen, die nicht vom Verkäufer vorgenommen wurden, oder bei unsachgemäßer Lagerung, Installation, Entfernung, Verwendung, Betrieb oder Anwendung der Ausrüstung, nachdem diese an den Käufer geliefert wurde.
    4. Es wird ausdrücklich vereinbart
      • i) DER VERKÄUFER ÜBERNIMMT KEINE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER HANDELSÜBLICHKEIT ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, AUCH KEINE ANDERE AUSDRÜCKLICHE, STILLSCHWEIGENDE ODER GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG, NOCH KEINE TATSACHEN- ODER ZUSICHERUNGSBESCHEINIGUNG IN BEZUG AUF DIE IM RAHMEN DES ANGEBOTS ODER ANDERWEITIG ERWORBENEN WAREN ODER DIENSTLEISTUNGEN, und
      • ii) Der Käufer geht dieses Angebot ausschließlich auf der Grundlage der hierin ausdrücklich genannten Verpflichtungen ein.
    5. Ohne irgendeine andere Bestimmung dieses Angebots einzuschränken, haftet der Verkäufer in keinem Fall für besondere Schäden, Strafschadensersatz, Folgeschäden oder beiläufig entstandene Schäden oder für den Verlust von erwarteten Gewinnen.
    6. Ungeachtet anderslautender Verjährungsvorschriften muss jede Klage wegen Verletzung der Gewährleistung in Bezug auf den Gegenstand des Angebots innerhalb eines (1) Jahres ab dem Datum der Lieferung der Ausrüstung schriftlich eingereicht werden. Wird ein Anspruch nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist geltend gemacht, so gilt dies als Verzicht.
  7. Definition der Annahme und Verzicht auf das Recht, die Annahme zu widerrufen. Die Vertragsparteien vereinbaren folgendes
    1. Die Abnahme erfolgt, wenn der Käufer die vertragsgemäß gelieferte Ausrüstung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Lieferung der Ausrüstung oder innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach der Sichtprüfung der Ausrüstung ablehnt, je nachdem, was früher eintritt. Der Käufer kann solche Ausrüstungen nicht zurückweisen, die im Wesentlichen den Spezifikationen des Verkäufers entsprechen.
    2. Nach der Abnahme gemäß Abschnitt 7(a) verzichtet der Käufer auf sein Recht, die Abnahme zu widerrufen, wobei es die Absicht der Parteien ist, dass die Rechtsmittel des Käufers für nach der Abnahme festgestellte Mängel auf die hierin ausdrücklich vorgesehenen Rechtsbehelfe für Garantieverletzungen beschränkt sind.
  8. Stornierung. Wenn der Käufer eine Bestellung ganz oder teilweise storniert oder ändert, kann der Verkäufer, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, alle bis zum Datum der Stornierung oder Änderung erhaltenen Zahlungen als pauschalierten Schadensersatz und nicht als Vertragsstrafe einbehalten, und der Käufer erstattet dem Verkäufer darüber hinaus alle Kosten, die ihm zu diesem Zeitpunkt bei der Durchführung des Angebots entstanden sind, einschließlich der Kosten für eingekaufte Materialien, der technischen Kosten und einer angemessenen Gewinnspanne.
  9. Entschädigung für geistiges Eigentum
    1. Vorbehaltlich Abschnitt 9(c) wird der Verkäufer den Käufer, seine leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Beauftragten, Nachfolger und Zessionare gegen alle Ansprüche verteidigen, entschädigen und schadlos halten, die auf einer angeblichen Verletzung von Patenten, Warenzeichen, Urheberrechten oder anderen Eigentumsrechten beruhen und sich aus dem Kauf von Geräten ergeben, die vom Verkäufer selbst hergestellt wurden. Der Käufer gestattet dem Verkäufer, die vollständige Leitung und Kontrolle der Verteidigung gegen einen solchen Anspruch oder eine solche Klage zu übernehmen, und stellt (auf Kosten des Verkäufers) alle angemessenen Befugnisse, Informationen und Unterstützung für eine solche Verteidigung zur Verfügung.
    2. Der Verkäufer kann nach eigenem Ermessen den Käufer schriftlich darüber informieren, dass er eine solche Klage wegen Rechtsverletzung nicht anfechten will, und hat das Recht, auf eigene Kosten entweder (a) dem Käufer das Recht zu verschaffen, die Geräte ohne Haftung für Rechtsverletzungen weiter zu nutzen, oder (b) die Geräte durch nicht rechtsverletzende Geräte zu ersetzen, die denselben Zweck erfüllen wie die ersetzten Geräte, oder (c) die Geräte so zu modifizieren, dass sie nicht mehr rechtsverletzend sind, oder (d) die Geräte zu entfernen und dem Käufer den Kaufpreis dafür zu erstatten. Die Rechtsmittel des Käufers für Schäden, die sich aus der Verletzung oder behaupteten Verletzung durch die Geräte ergeben, sind ausschließlich auf die Bestimmungen dieses Absatzes beschränkt.
    3. Der Käufer hat den Verkäufer so bald wie möglich, spätestens jedoch dreißig (30) Tage nach Erhalt einer angemessenen Mitteilung über einen solchen Anspruch schriftlich von einem Anspruch gemäß diesem Abschnitt 9 in Kenntnis zu setzen. Unterbleibt eine solche Mitteilung, ist der Verkäufer von allen Verpflichtungen gemäß diesem Abschnitt 9 befreit.
    4. Soweit ein Anspruch gemäß Abschnitt 9 auf der Herstellung und/oder Verwendung von Ausrüstungsgegenständen beruht, die den eigenen Entwürfen und Spezifikationen des Käufers und nicht denen des Verkäufers entsprechen, oder auf der Änderung der Ausrüstungsgegenstände durch den Käufer oder auf der Verwendung der Ausrüstungsgegenstände durch den Käufer in Kombination mit Ausrüstungen, Software, Maschinen, Verfahren oder Methoden, die nicht vom Verkäufer geliefert wurden, hat der Käufer den Verkäufer in der gleichen Weise zu verteidigen, zu entschädigen und schadlos zu halten, wie in Abschnitt 9(a), (b) und (c) dargelegt.
  10. Installation und Montage. Die Ausrüstung wird auf Kosten des Käufers transportiert, auf dem Fundament installiert und angeschlossen, sofern hierin nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. DerKäufer stellt alle erforderlichen Aufsichtspersonen, Arbeitskräfte, Materialien und Einrichtungen zur Verfügung
    1. Auf Verlangen des Käufers stellt der Verkäufer einen Außendienstmitarbeiter zur Verfügung, der den Käufer bei der Installation, Montage und Inbetriebnahme des Ausrüstungsgegenstandes sowie bei der Einweisung seines Personals unterstützt; für diesen Mitarbeiter zahlt der Käufer die zu diesem Zeitpunkt gültigen veröffentlichten Tagessätze zuzüglich der tatsächlichen Lebenshaltungs- und Reisekosten. Als Tag im Sinne dieser Klausel gilt eine (1) Schicht von acht (8) aufeinanderfolgenden Stunden oder ein Teil davon. Reise-, Arbeits- und Bereitschaftszeiten sowie Reise- und Lebenshaltungskosten werden ab dem Zeitpunkt berechnet, zu dem der Vertreter des Verkäufers seine Heimatbasis oder einen anderen gleichwertigen Ausgangspunkt verlässt, bis zu seiner Rückkehr dorthin.
    2. Der vom Verkäufer gestellte Außendienstmitarbeiter ist nur zur Unterstützung bei der Installation und/oder Montage der Ausrüstung qualifiziert und darf ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers keine anderen Dienstleistungen für den Käufer erbringen; in diesem Fall haftet der Käufer für alle Handlungen des Außendienstmitarbeiters so, als wäre er ein Angestellter des Käufers; er ist verpflichtet, einen angemessenen Versicherungsschutz für den Außendienstmitarbeiter aufrechtzuerhalten und den Verkäufer von allen Ansprüchen freizustellen, die sich aus den Handlungen oder Unterlassungen des Außendienstmitarbeiters ergeben, während er in dieser Eigenschaft tätig ist.
    3. Sofern kein Festpreis schriftlich vereinbart wurde, zahlt der Käufer für Außendienstarbeiten und Material zu den vom Verkäufer zu diesem Zeitpunkt veröffentlichten Sätzen. Arbeitszeitnachweise, aus denen die geleisteten Stunden und die angefallenen Kosten hervorgehen, sind dem Käufer zur Genehmigung vorzulegen, soweit dies praktisch möglich ist. Eine solche Genehmigung ist jedoch nicht erforderlich, damit der Verkäufer die auf den Stundennachweisen ausgewiesenen Arbeitszeiten und Auslagen des Außendienstmitarbeiters in Rechnung stellen kann oder damit der Käufer verpflichtet ist, alle in Rechnung gestellten Beträge zu zahlen. Alle vom Verkäufer im Rahmen dieses Vertrages erbrachten Leistungen sind unverzüglich nach Fertigstellung und vor dem Verlassen des Betriebsgeländes des Käufers durch den Außendienstmitarbeiter zu prüfen und abzunehmen. Die Zahlung der Kosten des Verkäufers ist innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Vorlage der Rechnungen fällig.

  11. Zeichnungen und Spezifikationen des Käufers. Der Verkäufer liefert nur die hierin spezifizierten Ausrüstungen und übernimmt keine Verantwortung für andere, nicht vom Verkäufer gelieferte Ausrüstungen und Materialien oder deren Auswirkungen auf den Gesamtbetrieb des Systems, zu dem die Ausrüstungen gehören. Dementsprechend sind alle Kommentare des Verkäufers zu den Zeichnungen oder Spezifikationen des Käufers nur als Reaktion zu verstehen, und der Verkäufer ist dafür nicht haftbar zu machen. Die Vertraulichkeit der Zeichnungen und Spezifikationen des Käufers ist gemäß Abschnitt 16 zu wahren.
  12. Zeichnungen und technische Daten des Verkäufers. Ausdrucke der Zeichnungen und Daten des Verkäufers, die die Anwendung der gekauften Ausrüstung durch den Verkäufer gemäß den Anforderungen des Vertrages darstellen, können zur Genehmigung vorgelegt werden. Nach Rücksendung dieser Ausdrucke innerhalb von fünfzehn (15) Arbeitstagen werden gegebenenfalls die gewünschten Änderungen vorgenommen, um Fehlinterpretationen zu korrigieren. Alle anderen Änderungen sind mit zusätzlichen Kosten und Lieferkosten verbunden. Die endgültigen Drucke der Zeichnungen des Verkäufers werden zur Verfügung gestellt. Alle vom Käufer verlangten Änderungen unterliegen zusätzlichen Kosten- und Lieferbedingungen.
  13. Konstruktionsänderungen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, nach Möglichkeit Konstruktions- oder Materialänderungen, die Verbesserungen darstellen, einzubeziehen, kann jedoch nicht für Verbesserungen verantwortlich gemacht werden, die nach Beginn der Produktion der Geräte vorgenommen werden. Konstruktionsänderungen, die vom Käufer nach Beginn der Produktion vorgeschlagen werden, bedürfen der Zustimmung des Verkäufers, einschließlich Vereinbarungen über Preise und Liefertermine.
  14. Verzug. Bei Verzug des Käufers mit der Erteilung vollständiger Informationen können sich die Liefertermine um einen angemessenen Zeitraum verlängern, der von den Werksbedingungen abhängt, und der Verkäufer ist vom Käufer für die Zeit und die Kosten zu entschädigen, die durch eine solche Verzögerung verursacht werden. Der Verkäufer ist nicht verantwortlich für unwesentliche oder entschuldbare Verzögerungen bei der Erfüllung, noch darf der Käufer die Annahme der Lieferung aufgrund solcher Verzögerungen verweigern. Zu den unentschuldbaren Verzögerungen zählen unter anderem Verzögerungen aufgrund von Unfällen, Streiks oder anderen Arbeitsschwierigkeiten, Feuer oder anderen Unfällen, behördlichen Kontrollen oder anderen Eingriffen, Transportverzögerungen, Nichtverfügbarkeit der erforderlichen Arbeitskräfte oder Materialien sowie alle anderen Gründe, die außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegen.
  15. Gewährung einer nicht-exklusiven, nicht-übertragbaren Lizenz. Der Verkäufer ("Lizenzgeber") gewährt dem Käufer ("Lizenznehmer") eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der zu den Geräten gehörenden Computer-Softwareprogramme (die "Programme") ausschließlich mit den Geräten. Der Lizenznehmer ist berechtigt, die Programme zu kopieren, soweit dies für die Archivierung erforderlich ist. Mit Ausnahme solcher Sicherungskopien verpflichtet sich der Lizenznehmer jedoch, soweit gesetzlich zulässig, weder ganz noch teilweise ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers (i) die Programme oder Kopien, Modifikationen oder zusammengefasste Teile davon zu kopieren, zu modifizieren, in Unterlizenz zu vergeben, deren Nutzung zu gestatten oder sie anderweitig zu übertragen, oder (ii) die Programme für eine andere Nutzung, einen anderen Zweck oder eine andere Anwendung zu verwenden als in Verbindung mit der Nutzung der Ausrüstung für die Zwecke, für die sie verkauft wurde.
  16. Vertraulichkeit. Jede Vertragspartei wird alle von der anderen Partei zur Verfügung gestellten geschützten Informationen über die Geräte (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Computersoftwareprogramme, technische Zeichnungen für Geräte, schematische Zeichnungen für elektrische, pneumatische, P.I.D.-, Flüssigkeits- und hydraulische Systeme, Zeitparameter, Konstruktionsmaße, Durchflussraten, Drücke und andere Produkt- und Prozessspezifikationen) für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren ab dem Datum der Offenlegung vertraulich behandeln, vorausgesetzt, dass alle diese geschützten Informationen als "VERTRAULICH" gekennzeichnet oder anderweitig gekennzeichnet sind. Keine Informationen gelten als urheberrechtlich geschützt, die (i) ohne Verschulden einer Vertragspartei allgemein zugänglich sind oder werden, (ii) einer Vertragspartei vor ihrer Offenlegung durch die andere Vertragspartei auf nicht vertraulicher Basis zur Verfügung standen oder (iii) einer Vertragspartei von einem zur Offenlegung berechtigten Dritten auf nicht vertraulicher Basis zugänglich gemacht werden.
  17. Abtretung. Keine Partei darf ihre Rechte und/oder Pflichten aus diesem Angebot ganz oder teilweise ohne die schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten, die nicht unbillig verweigert werden darf. Ungeachtet des Vorstehenden ist der Verkäufer berechtigt, seine Rechte und/oder Pflichten aus diesem Angebot ohne Zustimmung des Käufers ganz oder teilweise an eine Muttergesellschaft, eine Tochtergesellschaft oder ein Unternehmen abzutreten, das unter gemeinsamer Kontrolle mit dem Verkäufer steht, oder an einen Erwerber des gesamten oder eines wesentlichen Teils des Vermögens des Verkäufers.

  18. Geltendes Recht. Das Angebot unterliegt den Gesetzen des US-Bundesstaates Illinois und wird in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt, ungeachtet der Grundsätze des Kollisionsrechts. In Bezug auf alle Streitigkeiten, Ansprüche oder Angelegenheiten, die das Angebot oder dessen Gegenstand betreffen, erklären sich die Parteien hiermit mit der ausschließlichen Zuständigkeit und dem Gerichtsstand der Staats- und Bundesgerichte in Chicago, Illinois, einverstanden. Der Käufer verzichtet hiermit auf die Einrede des forum non conveniens und auf alle anderen Ansprüche, die diese Zuständigkeit oder diesen Gerichtsstand anfechten. Die Parteien verzichten ferner auf das Recht auf ein Schwurgerichtsverfahren in Bezug auf alle Rechtsstreitigkeiten oder Gerichtsverfahren, die sich aus dem Angebot oder dessen Erfüllung ergeben oder damit in Zusammenhang stehen.